Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Hund & Haar (oder deren Rechtsnachfolger) und deren Erfüllungsgehilfen (im folgenden Hund & Haar) erbringen Ihre Leistungen nach den Grundsätzen allgemeiner Berufsstandsregeln. Einwendungen gegen Leistungen können nur innerhalb von 42 Tagen nach Abschluss der Maßnahme, spätestens 42 Tage nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Widersprüche gegen die Leistung oder Zahlung berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlung. Die Hund & Haar lehnt Aufträge grundsätzlich ab, die gegen geltendes Recht, insbesondere Tierschutz-,Wirtschafts-, Steuer- und Strafrecht verstoßen.

2. Auftrag

Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Auftragsannahme durch die Hund & Haar begründen einen verbindlichen Auftrag. Dieser kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Der Gegenstand einer Beauftragung ist grundsätzlich auf die im Preisaushang genannten Tätigkeiten und Dienstleistungen begrenzt. Weitergehende Tätigkeiten der Hund & Haar sind separat zu beauftragen und werden gesondert berechnet.

3. Datenschutz

Die Hund & Haar und deren Erfüllungsgehilfen verpflichten sich uneingeschränkt zur Verschwiegenheit. Überlassene oder erlangte Daten, Unterlagen, oder andere Informationen über den Auftraggeber und/oder das Auftragsobjekt, welche der Verschwiegenheit unterliegen, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes finden hier Anwendung.

4. Haftung

Die Hund & Haar und deren Erfüllungsgehilfen haften lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den Bestimmungen des BGB. Die maximale Höhe der Haftungssumme entspricht der Hund & Haar – Betriebshaftpflicht.

5. Dienstleistungshonorar

Honorar im Sinne der vorliegenden AGB ist die Vergütung von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Aufwendungen der Hund & Haar und deren Erfüllungsgehilfen. Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird und soweit sie nicht von der Hund & Haar und ihren Erfüllungsgehilfen selbst zu vertreten sind. Honorare, die sich auf eindeutig quantifizierbare Aufgaben beziehen, werden in angemessener Relation zum Wert des Beratungsgegenstandes berechnet (Auftragswert). Das Honorar (zuzüglich eventueller Zuschläge und/oder Nebenkosten) wird in diesen Fällen für die jeweilige Beratung nach dem Gegenstand der Beratung zwischen dem Auftraggeber und der Hund & Haar bestimmt. Das Honorar gilt mit der erfolgten Tätigkeit und/oder Dienstleistung als verdient, auch wenn der Auftraggeber nicht mit dem Ergebnis in allen Punkten einverstanden ist. Honorare können auch pauschaliert vereinbart werden. Wird ein erteilter Auftrag widerrufen oder eingeschränkt, so finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag Anwendung.

6. Reisekosten

Reisen erfolgen mit Zustimmung des Auftraggebers; in dringenden Fällen kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden. Es gelten die Fahrtkostenvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart. In jedem Fall stehen der Hund & Haar und ihren Erfüllungsgehilfen jedoch der anteilige, geltende Stundensatz zu. Zur Berechnung von Fahrtkosten für die Benutzung von Pkw wird der jeweils gültige Pauschalbetrag pro km angesetzt, der durch die gültigen Einkommensteuerregelungen anerkannt wird.

7. Nebenkosten

Die durch den Auftrag entstandenen und von der Hund & Haar übernommenen, und/oder verauslagten Kosten (Zusatz- bzw. Nebenkosten) sind nach Beleg zu erstatten, falls ein solcher Beleg vorliegt. Sind Nebenkosten mit einem Zeitaufwand verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen. Die Mehrwertsteuer ist bei Privatkunden im Honorar sowie in den Nebenkosten und in den Zuschlägen enthalten; bei Gewerbekunden nicht und ist daher im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß zusätzlich in Rechnung zu stellen.

8. Zuschläge

Die Hund & Haar ist berechtigt die nachfolgende Zuschläge zum Honorar zu berechnen: Die Zuschläge für Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit: zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen betragen 60% des Einzelleistungspreises, Stunden- , bzw. Tagessatzes.

9. Sonderkosten

Leistungen, die über den üblichen Umfang der Hund & Haar hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

10. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist sofort und ohne jeden Abzug in bar fällig. Bei Gewerbekunden ist eine Rechnungsstellung möglich. Bei verzögerter Zahlung werden bankübliche Zinsen verrechnet. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsdatum ein. Als Mahnspesen werden pro Mahnung pauschal € 15,00 fällig und gelten hiermit als vereinbart. Die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat abgenommen oder verwertet wird.

11. Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen AGB hiervon unberührt. Anstelle des unwirksamen Bestandteiles gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand Klausel

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und / oder diesen AGB ist das zuständige Gericht für den Firmensitz des Auftragnehmers.